Information über die Pflegeversicherung | Drucken |

Sozialgesetzbuch XI

  1. Entscheidung, ob die Einstufung in die Pflegeversicherung eine Chance hat:

    Aufschreiben der Pflegetätigkeiten nach Art und Zeitdauer über eine Woche:

    Stufe 1: 1,5 Std./Tag Pflegezeit ( nicht Betreuung), davon 40 Min Hauswirtschaft
    Stufe 2: 3 Std./Tag Pflegezeit, mindestens 3 x täglich, davon weniger als 1 Std. Hauswirtschaft
    Stufe 3: 5 Std./Tag Pflegezeit, unbedingt auch Pflege nachts, davon max. 1 Std. pro Tag Hauswirtschaft
  2. Antragsformular bei der Krankenkasse anfordern
  3. Entscheidung ob Sachleistung:= Pflegedienst
    oder Geldleistung: = Angehörige
  4. Wenn der Pflegedienst den Geldbetrag nicht verbraucht:
    z. b. Sachleistung Stufe 2 80 %, verbleibt für Geldleistung 20 %
  5. Nachdem das Antragsformular bei der Kasse abgegeben wurde, schickt diese einen Gutachter vom medizinischen Dienst zur Einstufung.

 

Siehe auch die aktuellen Infos des Bundesministerium für Gesundheit zur Pflegeversicherung