| Ehrenamt und Gemeinnützigkeit | | Drucken | |
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Die Gemeinnützigkeit unseres Verein bedeutet zunächst, dass ein Jahresüberschuss nur für Zwecke und Belange des Vereins verwendet werden darf, z. B. für die Anschaffung von Pflegehilfsmitteln, für Fort- und Weiterbildung, aber auch in begrenztem Umfang als kleine Rücklage für die Arbeitsplatzsicherung. Darüber hinaus gibt es eine Fülle von ehrenamtlichen Leistungen, die von einzelnen Mitarbeitern erbracht werden und die dem Verein und auch den Kunden dienen:
Besonderer Dank gilt in diesem Zusammenhang den Vorstandsmitgliedern des Vereins, die uneigennützig und ehrenamtlich die Geschäftsführung unseres Vereins übernehmen. Hier werden viele Stunden geleistet und auch die Bürde des finanziellen Risikos lastet auf den Schultern der Vorstandsmitglieder. |

